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Verifizierung und Bestätigung der in Verkehr gebrachten Mengen an Elektrogeräten - EAR-Nachweis

Die Gutcert verifiziert und testiert als Umweltgutachterorganisation und unabhängige Sachverständigenorganisation die in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte zur Vorlage bei der gemeinsamen Stelle.

Am 24. März 2005 ist das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der beiden EG-Richtlinien 2002/96/EG über Elektro- und Elektronikaltgeräte ("W3E-Richtlinie") und 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten ("RoHS-Richtlinie"). Ziele dieser Richtlinien sind die Reduktion des Elektroschrotts, die Verringerung der Umweltbelastung sowie der Erhalt von Rohstoffen.

Mit Wirkung vom 06. Juli 2005 ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) die "gemeinsame Stelle der Hersteller" im Sinne des ElektroG. Für Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten im Sinne des ElektroG resultieren aus den Regelungen des Gesetzes neben zahlreichen Pflichten zur abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung bestimmte Meldepflichten an die EAR.

Demnach muss der EAR in der Regel monatlich die in Verkehr gebrachte Menge an Geräten für private Haushalte (b2c-Geräte) gemeldet werden (ElektroG § 13 Abs. 1 Nr.1). Für Geräte, die ausschließlich in anderen als privaten Haushalten genutzt werden (b2b-Geräte) müssen spätestens bis zum 30. April eines Jahres die im letzten abgelaufenen (Geschäfts-) Jahr in Verkehr gebrachten Mengen mitgeteilt werden (ElektroG § 13 Abs. 1 Nr.1 i.V.m. Abs. 2 Satz 2).

Auf Verlangen der EAR muss weiterhin die Bestätigung der Mengenangaben durch einen unabhängigen Sachverständigen innerhalb von drei Monaten vorgelegt werden (EAR Vorgabe: Nachweise gemäß §13 Abs. 3 ElektroG).  

Die GUTcert bietet Ihnen die Testierung dieser Mengen an Elektro- und Elektronikgeräten an. Falls gewünscht, können neben den in der EAR Vorgabe "Nachweise gemäß §13 Abs. 3" unter Nr. 5.1 zu prüfenden Mengen, auch weitere Mengen nach § 13 Abs. 1 Nr. 3-6 ElektroG in die Prüfung einbezogen werden. Entsorgungsunternehmen bieten wir die Zertifizierung von Entsorgungsfachbetrieben nach EfbV an.

Weitere Informationen zum ElektroG und zum Regelbuch der EAR finden Sie in unserer Link-Liste und im Downloadbereich. Informationen zum Ablauf einer solchen Prüfung können Sie dieser Präsentation entnehmen.

Fordern Sie ein kostenloses unverbindliches Angebot an.

Fragen zu diesem Thema beantwortet Ihnen unser Projektingenieur Herr Matthias Elvert
(Tel. 030/ 53 60 62 - 46).