Seit der Veröffentlichung der sogenannten EMAS II-Verordnung sind die bisher parallel beschriebenen Umweltmanagementsysteme durch die Integration der ISO 14001 in die Anforderungen nach EMAS nun weitgehend vereint.
Für eine Validierung nach EMAS sind lediglich einige zusätzliche Anforderungen, wie z. B. die Veröffentlichung einer Umwelterklärung, zu erfüllen.
Seit Inkrafttreten der ersten EG-Verordnung 1995 validieren Gutachter der GUTcert Umwelterklärungen von Unternehmen und Organisationen (seit 1997 mit der Erweiterungsverordnung) und unterstützen diese dabei, auch die wirtschaftlichen Vorteile eines Umweltmanagementsystems zu nutzen.
Wir sind von der DAU als Umweltgutachterorganisation für fast alle NACE-Codes anerkannt und werden unser Spektrum auch zukünftig noch erweitern. Dabei führen wir in diesem Rahmen auch Zertifizierungen nach ISO 14001 durch.
Unsere Akkreditierung als Zertifizierungsstelle für Umweltmanagementsysteme bei der TGA umfasst vorerst nur wenige EAC-Scopes. Wir sind jedoch dabei, diesen Bereich ständig zu vergrößern.
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