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Entsorgungsfachbetrieb

Im Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetz (KrW-/AbfG), das am 07.10.1996 in Kraft getreten ist, wurde der Begriff des Entsorgungsfachbetriebes eingeführt. Der Gesetzgeber verfolgt damit das Ziel, ein hohes Qualitätsniveau in der Entsorgungswirtschaft zu fördern.

Für den einzelnen Entsorgungsbetrieb hat die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb den Vorteil, bestimmte verfahrensrechtliche Vorteile zu genießen (z.B. Verzicht auf Transportgenehmigung, Möglichkeit des privilegierten Nachweisverfahrens). Für viele Unternehmen ist die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb heute schon eine Pflicht, denn immer mehr Auftraggeber erwarten von ihren Entsorgern diesen Nachweis.

Die Einzelheiten über die vom Entsorgungsfachbetrieb zu erfüllenden Anforderungen sind in der Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) geregelt. Verglichen mit anderen Managementsystemen (z.B. nach ISO 9001 oder ISO 14001) sind die erforderlichen Verfahren zur ständigen Verbesserung allerdings nur sehr schwach ausgeprägt. Unternehmen, die darauf größeren Wert legen oder aber auch ihre Kundenorientierung bzw. den Umweltschutz mehr in den Mittelpunkt rücken möchten, sollten zusätzlich über eine Zertifizierung nach ISO 9001 oder ISO 14001 nachdenken.

Die Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb wird immer auf bestimmte Tätigkeiten bezogen, die beim Umgang mit Abfällen auftreten können. Im Einzelnen sind das:

Darüber hinaus können seit 2002 auch die Tätigkeiten Makeln und Vermitteln von Abfällen zertifiziert werden.

Des weiteren haben wir auch auch die gesonderten Anfordung im Rahmen der Elektroaltgeräteverordnung mit eingearbeitet und sind somit in der Lage auch diesen Aspekt mit zu berücksichtigen und zu zertifizieren.

 

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