Biomasse hat sich weltweit zu einer bedeutenden Ressource für die Produktion erneuerbarer Energien entwickelt und seinen Marktanteil erheblich gesteigert. Sie bietet eine Alternative zu fossilen Energieträgern und kann einen Beitrag zur Reduzierung von CO2-Emissionen und zum Klimaschutz bieten. Der Anbau und die Verwendung von Biomasse hatten in den letzten Jahren negative Auswirkungen auf Lebensmittelpreise, Naturschutzgebiete und die Bevölkerung in den Erzeugerländern. Die öffentliche Akzeptanz von Energie aus Biomasse und die weitere politische Befürwortung und Unterstützung hängt von der Eindämmung dieser Risiken ab. Die Vorteile der Bioenergie dürfen nicht in Konflikt mit der einheimischen Umwelt und Bevölkerung stehen und die nachhaltige Erzeugung muss gesichert werden. Die verstärkte Diskussion über Nachhaltigkeit bei der Biomasseproduktion und -verwendung unterstreichen dieses Umdenken in den letzten Jahren.
Daraufhin hat die Europäische Union (EU) im April 2009 ihre „Richtlinie zur Förderung der Erneuerbaren Energien (2009/28/EG)“ ausgearbeitet und setzt damit Eckpunkte und Maßstäbe für die alternative Energieerzeugung weltweit. Einerseits wird damit das Ziel verfolgt, in Europa einen Anteil von 20 % erneuerbarer Energie am Gesamtenergieverbrauch bis 2020 zu erreichen. Andererseits gibt die EU Nachhaltigkeitskriterien für die Herstellung und Verwendung von Biomasse vor, um die negativen Begleiteffekte zu verhindern. Die Richtlinie muss in den nächsten Jahren von allen europäischen Ländern umgesetzt werden.
Aufgrund langfristiger Vorbereitungen hat Deutschland die Anforderungen der EU-Richtlinie als erstes Land bereits umgesetzt und die „Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung (BioStV)“ sowie die „Biokraftstoffverordnung (BioKraftV)“ erlassen. Demnach muss flüssige und gasförmige Biomasse für die Energiegewinnung, die 2010 geerntet wurde, ab dem 01.07.2010 als nachhaltig nachgewiesen werden. Nur dann werden die z. B. im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ausgegebenen Einspeisevergütungen für diese Energie gezahlt.
Schon die EU-Regelung schließt den Anbau von Energiepflanzen auf geschützten Flächen, wie z. B. Feuchtgebieten oder Wäldern, völlig aus. Zusätzlich muss eine nachhaltige landwirtschaftliche Bewirtschaftung sichergestellt werden (z.B. Einhaltung der sog. Cross Compliance-Regelung in der EU). Darüber hinaus besteht für nachhaltige Biomasse die Pflicht zur Ermittlung des Einsparungspotentials an Treibhausgasen gegenüber fossilen Brennstoffen. Diese ist entlang der gesamten Herstellungs- und Lieferkette zu ermitteln. Bioenergie muss dabei anfänglich mindestens 35 % weniger Treibhausgas emittieren als herkömmliche Brennstoffe, ab 2018 sogar 60 %. Um die Nachhaltigkeit der Biomasse zu gewährleisten und dieses zertifizieren zu können ist der gesamte Lebensweg vom Anbau bis zur Energieerzeugung zur prüfen und zusätzlich eine Treibhausgasberechnung durchzuführen.
Das Thema nachhaltige Biomasse ist besonders für deutsche Anlagenbetreiber von Biomassekraftwerken interessant. Ab dem 01. 01.2011 wird Energie aus Biomasse nur noch dann subventioniert, wenn die Vorgaben zur Nachhaltigkeit eingehalten werden. Betriebe, die sich nicht zertifizieren lassen, haben keinen Anspruch auf den so genannten „NaWaRo-Bonus“ bzw. die Steuervergünstigungen nach dem EnergieStG. Da Biomassekraftwerke ohne Subventionen nicht rentabel wären, ist der Biomassesektor gezwungen die o.g. Verordnungen zu befolgen.
Die Voraussetzungen zur Nachhaltigkeit werden mit einer Zertifizierungssystematik geprüft, welch die Anforderungen der Verordnungen konkretisiert. Für die Prüfung nach diesem System werden auf Antrag und nach dem Nachweis der Erfüllung verschiedener Anforderungen Zertifizierungsgesellschaften zugelassen. Zertifizierungssysteme und -gesellschaften müssen jedoch erst von der deutschen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassen werden. Zukünftig kann es verschiedene Zertifizierungssysteme auf dem Weltmarkt geben. Bis heute sind nur die System der „International Sustainability and Carbon Certification (ISCC)“ und das REDcert System zugelassen.
Die GUTcert gehört zu den ersten Gesellschaften, die für die Zertifizierung nachhaltiger Biomasse durch die BLE zugelassen worden ist und darf damit mit ihren gelisteten Auditoren weltweit Zertifizierungen durchführen.
Da Biomasse heute in der ganzen Welt u.a. in Malaysia, Indonesien, Vietnam, Madagaskar, Brasilien, Thailand, Argentinien, Nordafrika und in den meisten Ländern der EU angebaut wird, hat die GUTcert innerhalb der AFNOR Gruppe mit Ihren weltweiten Verbindungen ein Netzwerk aufgebaut, das beste Voraussetzungen für eine internationale und nationale Zertifizierung bietet.
Wer muss innerhalb der Herstellungs- und Lieferkette zertifiziert oder kontrolliert werden?
Die letzte Schnittstelle (oftmals eine Ölmühle oder Raffinerie) muss alle Bescheinigungen und Zertifikate der vorgelagerten Betriebe sammeln und eine Treibhausgasberechnung für die gesamte Kette durchführen, die bei der Zertifizierung überprüft wird. Mit ihrer Zertifizierung sind sie berechtigt und in der Lage Nachhaltigkeitsnachweise und Teilnachweise für die von Ihnen in den Markt abgegebene Biomasse auszustellen.
Die GUTcert ist nach ihrer Akkreditierung berechtigt diese gesamte Herstellungs- und Lieferkette weltweit zu auditieren.
Wenn Sie Interesse an einer Zertifizierung ihrer Schnittstelle, ob Ersterfasser, Warenhaus oder Ölmühle/ Verarbeiter haben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren (biomasse(at)gut-cert.de), oder fordern Sie hier direkt ein Angebot an.