Bildungsträger, die im Rahmen der "Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung" (FbW) nach Sozialgesetzbuch III (SGB III) Bildungsmaßnahmen anbieten, benötigen dafür entsprechend den §§ 84 und 85 SGB III eine Zulassung durch eine unabhängige Fachkundige Stelle. Die Anforderungen an Fachkundige Stellen sowie an Bildungsträger sind in der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) geregelt.
Die GUTcert ist als eine der ersten Zertifizierungsstellen durch die Bundesagentur für Arbeit zugelassen. Besonderheiten des GUTcert-Verfahrens sind:
Für Bildungsträger, die erstmalig eine Zulassung nach AZWV erlangen wollen, empfehlen wir die hier aufgeführte Vorgehensweise.
Aus den Wünschen und Erwartungen unserer Kunden wissen wir, dass es am wichtigsten ist, mit Auditoren zu arbeiten, die die Situation der Branche sehr gut kennen und die gleiche Sprache sprechen. Wir setzen deshalb nur Auditoren ein, die langjährige Erfahrungen im Bildungsbereich haben. Wie in unserer Firmenpolitik verankert, steht dabei nicht das Abarbeiten von Checklisten, sondern die optimale Wirksamkeit des Systems im Mittelpunkt.
Für weitere Fragen zu diesem Thema stehen Anette Zander und Andreas Lemke telefonisch unter (030) 53 60 62 - 44 oder per E-Mail an weiterbildung(at)gut-cert.de gerne zur Verfügung.