Bildungsträger, die im Rahmen der "Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung" (FbW) nach Sozialgesetzbuch III (SGB III) Bildungsmaßnahmen anbieten, benötigen dafür entsprechend den §§ 84 und 85 SGB III eine Zulassung durch eine unabhängige Fachkundige Stelle. Die Anforderungen an Fachkundige Stellen sowie an Bildungsträger sind in der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) geregelt.
Die Gutcert ist am 11.07.2005 durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) als Fachkundige Stelle nach AZWV anerkannt worden. Damit gehört die GUTcert zu den ersten Zertifizierungsstellen dieser Art.
Die GUTcert hat sich seit 2003 auf die Tätigkeit als Fachkundige Stelle vorbereitet. In Zusammenarbeit mit anderen Partnern haben wir unsere Erfahrungen aus der Zertifizierung von Qualitätsmanagementsystemen nach ISO 9001 genutzt, um ein schlankes, kostengünstiges Zulassungsverfahrens zu gestalten, das den Anforderungen der Bildungsträger entgegenkommt.
Die GUTcert ist nun bereit, Zulassungen von Bildungsträgern nach § 84 SGB III sowie ihrer Maßnahmen gemäß § 85 SGB III durchzuführen. Ein gut ausgebildeter Stamm von Fachexperten und Auditoren steht uns dafür zur Verfügung.
Wesentliche Voraussetzung für die Zulassung eines Bildungsträgers ist der Nachweis über die wirksame Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems. Hier werden Zertifikate nach ISO 9001 oder nach dem BQM-Standard des Bildungsverbandes ausdrücklich anerkannt. Da die Einführung dieses Systems ein längerer Prozess ist, sollten alle Bildungsträger, die noch keines der oben genannten Zertifikate haben, mit dem Aufbau eines QM-Systems unverzüglich beginnen.
Wir empfehlen für Bildungsträger folgende Vorgehensweise:
Aus den Wünschen und Erwartungen unserer Kunden wissen wir, dass es am wichtigsten ist, mit Auditoren zu arbeiten, die die Situation der Branche sehr gut kennen und die gleiche Sprache sprechen. Wir setzen deshalb nur Auditoren ein, die langjährige Erfahrungen im Bildungsbereich haben. Wie in unserer Firmenpolitik verankert, steht dabei nicht das Abarbeiten von Checklisten, sondern die optimale Wirksamkeit des Systems im Mittelpunkt.
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Herrn Andreas Lemke (Tel. 030/ 53 60 62 - 41). Aktuelle Informationen finden Sie stets auf unserer Internetseite.