Zulassung von Bildungsträgern und Maßnahmen nach SGB III
Bildungsträger, die Maßnahmen im Rahmen der "Förderung der beruflichen Fort- und Weiterbildung" (FbW) nach Sozialgesetzbuch III anbieten, benötigen dafür entsprechend den §§ 84 und 85 SGB III die Zulassung durch eine unabhängige Fachkundige Stelle. Die Anforderungen an Fachkundige Stellen und Bildungsträger sind in der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZWV) geregelt.
Die GUTcert ist eine der großen Zertifizierungsgesellschaften in diesem Bereich und durch die Bundesagentur für Arbeit als Fachkundige Stelle von Beginn an zugelassen.
Besonderheiten des GUTcert-Verfahrens sind:
- schlanke, kostengünstige und schnelle Verfahren
- kompetente Ansprechpartner und Auditoren mit umfangreichen Branchenkenntnissen
- auf Wunsch kombinierte Zulassungsverfahren für AZWV und z.B. ISO 9001
- Expressverfahren für AZWV-Maßnahmenzulassungen innerhalb von 3 Tagen
Für Bildungsträger, die erstmalig eine Zulassung nach AZWV erlangen wollen, empfehlen wir die hier aufgeführte Vorgehensweise.
Für zu diesem Thema beantworte Ihnen gerne Frau Doreen Petry (Tel.: +49 30 2332021-46)


