Umstellung bestehender AZWV-Zulassungen

Für Träger mit vorhandener Zulassung nach AZWV bzw. § 84 SGB III (alt) ändert sich erstmal nichts. Die vorhandenen Zulassungen sind weiterhin gültig und werden im Rahmen des nächsten Audits auf die neue AZAV umgestellt.
Auch Maßnahmezulassungen behalten ihre Gültigkeit. Allerdings empfehlen wir für Kunden, die im April und Mai 2012 Maßnahmezulassungen (aus dem Bereich FbW) planen, diese – wenn möglich – rechtzeitig vor Inkrafttreten des neuen SGB III einzureichen, da das neue Gesetz vorsieht, dass bei einer Überschreitung des BDKS (schon um 1 Cent!) die Agentur für Arbeit die Maßnahmekosten genehmigen muss – was sicherlich nicht nur erhöhten Abstimmungsbedarf erfordert, sondern auch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. 
Bei Abschluss des Zulassungsverfahrens bis zum 31.03.2012 gilt noch die alte Regelung (Prüfung durch die Fachkundige Stelle), der Antrag sollte dafür bis spätestens 15.03.2012 bei der GUTcert vorliegen.
Bitte beachten Sie auch, dass wir in dieser Zeit wegen der zu erwartenden Maßnahmeanträge Expressverfahren nur sehr begrenzt bearbeiten können.

Vorbereitung auf eine Zulassung nach SGB III

Änderungen in der Trägerzulassung

AFNOR Groupe